Unabhängiger Vermittlungsdienst: Wir leiten Ihre Anfrage an Fachbetriebe im Baselbiet weiter.

Orte

Einsatzgebiet: der ganze Kanton Basel-Landschaft

Anfragen aus dem ganzen Kanton Basel-Landschaft sind willkommen. Wir leiten sie an Fachbetriebe weiter, die in Ihrer Region arbeiten. Für sechs Orte haben wir eigene Seiten, weil dort Besonderheiten gelten, die sich lohnen aufzuschreiben. Für die übrigen Gemeinden gelten die kantonalen Regeln und das jeweilige Zonenreglement.

Orte mit eigener Seite

  • Liestal

    Hanglagen, 1.50-m-Regel für Stützmauern, enge Altstadt.

  • Sissach

    Ergolztal, Obstbäume, Hang und Entwässerung.

  • Gelterkinden

    Eital, Hochstamm-Kirschbäume, grosse Parzellen.

  • Pratteln

    Rheinebene, Siedlungen, Unterhalt für Verwaltungen.

  • Muttenz

    Dorfkern, Wartenberg, Waldnähe.

  • Reinach

    Kleine Gärten, Grenzabstand, einheimische Pflanzen.

Weitere Gemeinden im Einsatzgebiet

Auswahl, nicht abschliessend
RegionBeispiele
Birseck und LeimentalAllschwil, Binningen, Bottmingen, Oberwil, Therwil, Biel-Benken, Aesch, Arlesheim, Münchenstein, Birsfelden
Liestal und UmgebungFrenkendorf, Füllinsdorf, Lausen, Bubendorf, Seltisberg
OberbaselbietBöckten, Zunzgen, Tenniken, Ormalingen, Rothenfluh, Känerkinden, Läufelfingen, Buus
WaldenburgertalWaldenburg, Hölstein, Niederdorf, Oberdorf, Langenbruck
LaufentalLaufen, Zwingen, Grellingen, Duggingen, Brislach

Warum nicht für jede Gemeinde eine Seite?

Weil eine Seite nur sinnvoll ist, wenn sie etwas Eigenes sagt. Für eine Gemeinde, bei der wir nichts Überprüftes über Zonenreglement, Gelände oder Besonderheiten schreiben können, gibt es keine Seite. Lieber sechs Seiten mit Gehalt als sechzig mit ausgetauschtem Ortsnamen.

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