Leistung
Baum fällen lassen im Baselbiet: sicher und mit Bewilligungs-Check
Kurz gesagt: Eine Baumfällung kostet meist CHF 400 bis 1'500, ein mittlerer Baum von 8 bis 15 m inklusive Entsorgung CHF 600 bis 1'800. Im Baselbiet entscheidet die Gemeinde, ob ein Baum geschützt ist. Fällen sollte man zwischen Oktober und Februar, nicht in der Brutzeit.
Wer im Baselbiet einen Baum fällen will, sollte vorher zwei Dinge klären: Steht der Baum im Wald oder im Siedlungsgebiet, und ist er in der Gemeinde geschützt? Erst danach kommt die Frage nach dem Preis.
Bewilligung im Baselbiet
- Kein kantonales Baumschutzgesetz. Anders als in Basel-Stadt gibt es im Baselbiet keine einheitliche Regel für alle Bäume im Siedlungsgebiet.
- Zonenreglement der Gemeinde. Geschützte Einzelbäume, Baumreihen und Alleen stehen dort. Wer einen solchen Baum fällen will, braucht eine Bewilligung, oft verbunden mit einer Ersatzpflanzung.
- Baugesuch. Wenn der Baum einem Bauvorhaben im Weg steht, wird er im Baugesuch mitgeprüft.
- Wald. Bäume im Wald unterstehen dem Waldrecht. Zuständig ist der Revierförster.
Telefonieren Sie vor der Fällung mit der Bauverwaltung. Die Auskunft ist in der Regel kostenlos und schützt vor Bussen.
Methoden
Klassische Fällung
Der Baum wird in eine freie Richtung gefällt. Das braucht Platz in der Fallrichtung.
Stückweise Fällung mit Seilklettertechnik
Der Baumpfleger klettert in die Krone und trägt sie von oben nach unten ab. Das ist Standard in engen Gärten und neben Häusern.
Hebebühne oder Kran
Bei sehr grossen Bäumen oder schwierigem Zugang kommen Hebebühne oder Kran zum Einsatz. Das steigert die Kosten.
Kosten-Richtwerte
| Baum | Richtwert |
|---|---|
| Fällung allgemein | CHF 400–1'500 |
| Mittlerer Baum, 8–15 m, inkl. Entsorgung | CHF 600–1'800 |
Die Preise steigen bei engem Zugang, Seilklettertechnik oder Kran. Wurzelstockfräsen und Holzabfuhr sind oft extra. Richtwerte aus Preisportalen (offrendo.ch, helply.ch, handwerker-kosten.ch), Recherche Oktober 2026. Keine Offerte; der Preis hängt vom Objekt ab.
Brutzeit
Vom 1. April bis 31. Juli sollte nicht gefällt werden, wenn Vögel brüten. Besetzte Nester sind geschützt. Am besten fällen Sie von Oktober bis Februar.
Ablauf in fünf Schritten
- Bewilligung bei der Gemeinde abklären.
- Anfrage stellen und Offerten vergleichen.
- Besichtigung: Zugang, Fallrichtung, Leitungen.
- Fällung und Zerlegen, Entsorgung oder Holz für den Cheminéeofen.
- Wurzelstock fräsen und Ersatz pflanzen, falls verlangt.
Häufige Fragen
Brauche ich im Baselbiet eine Bewilligung, um einen Baum zu fällen?
Nur bei geschützten Bäumen oder im Wald. Das Zonenreglement der Gemeinde zeigt, welche Bäume geschützt sind. Fragen Sie bei der Bauverwaltung nach.
Was kostet eine Baumfällung?
Meist CHF 400 bis 1'500. Ein mittlerer Baum von 8 bis 15 m kostet inklusive Entsorgung CHF 600 bis 1'800, bei engem Zugang mehr.
Wann sollte man Bäume fällen?
Am besten von Oktober bis Februar. Während der Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli sollte man nicht fällen.
Muss ich Ersatz pflanzen?
Bei geschützten Bäumen verlangt die Gemeinde meist eine Ersatzpflanzung. Die Bewilligung nennt die Bedingungen.